Nach der Scheidung – Das müssen Sie beachten

Viele Pärchen fragen sich, wie es nach einer Scheidung weiterläuft. Laut Statistik wird in Deutschland fast jede dritte Ehe geschieden. Was bedeutet es für das Ehepaar, wenn es zu einer Scheidung kommt? Welche Auswirkungen hat ein derartiger Schritt?

Wichtige Infos

Erst nach der Rechtskraft eines Scheidungsbeschlusses, gelten die getrennten Eheleute rechtlich als geschieden. In der Regel ändert sich die Steuerklasse bereits vor der Scheidung. Das Erbrecht des Ehegatten erlischt automatisch. Ein eventueller Anspruch auf einen nachehelichen Unterhalt hängt von den Einkommensverhältnissen der Ehepartner ab. Geschiedene Leute gelten nicht mehr als familienversichert.

Ab wann gilt ein Ehepaar als geschieden?

Eine große Rolle spielt bei einer Scheidung die Rechtskraft des Beschlusses. In aller Regel ist die rechtskräftige, richterliche Entscheidung im Nachhinein nicht mehr anfechtbar. Ein Ehepaar gilt als geschieden, wenn der getroffene Scheidungsbeschluss rechtsgültig ist.

Ein Scheidungsbeschluss ist somit automatisch rechtskräftig, wenn

– die beginnende Rechtsmittelfrist fruchtlos nach der Zusendung des Scheidungsbeschlusses verstrichen ist. Bei einer Scheidung liegt die Rechtsmittelfrist bei einem Monat.
– beide Ehepartner den Rechtsmittelverzicht im Scheidungstermin erklären

Sobald die Scheidung rechtskräftig ist, kann auf dem Beschluss ein sogenannter Rechtskraftvermerk beantragt werden. Es handelt sich bei dieser Ausfertigung um eine wirksame Scheidungsurkunde. Sie sollte immer sorgfältig aufbewahrt werden.

Was bedeutet die Scheidung für Erbrecht, Steuer und Unterhalt?

Eine Scheidung wirkt sich auf die unterschiedlichsten Bereiche des Lebens aus. Besonders rechtlich gesehen ändert sich einiges.

Die Steuerklassen

Viele Scheidungswillige stellen sich die Frage, ob sich die Steuerklasse ändert, wenn es zu einer Scheidung kommt. In Deutschland profitieren Ehepaare von den verschiedenen Steuerklassenkombinationen wie III mit V oder IV mit IV. Im Falle einer Scheidung ist ein Wechsel der Steuerklasse notwendig. Dieser Wechsel gilt aber nicht erst ab dem rechtskräftigen Urteil der Scheidung. Ehegatten haben in Deutschland das Recht, dass sie ihre Steuerklasse weiterhin noch im darauffolgenden Kalenderjahr nutzen können. Ehepartner sollten sich immer rechtzeitig an ihre Finanzamt wenden und es darauf hinweisen, ab wann sie als Ehepaar getrennt leben. Der Wechsel von Steuerklasse I zu Steuerklasse II muss aktiv beantragt werden. Anders als bei einer Hochzeit erfolgt der Wechsel nicht automatisch.

Wichtige Infos

Die Steuerklasse muss bereits dann gewechselt werden, bevor es zur rechtsgültigen Scheidung kommt. In vielen Fällen hat zum Zeitpunkt des Wechsels erst einmal das Trennungsjahr begonnen, dass vor einer Scheidung fällig ist. Wer den Wechsel der Steuerklasse nicht pünktlich beantragt, muss mit einer Steuernachzahlung gerechnet werden. Das Finanzamt wird das Versäumnis spätestens dann merken, wenn in der Steuererklärung geschieden vermerkt wurde.

Das Erbrecht

Der Ehegatte besitzt wie die näheren Verwandten oder Kinder ein gesetzlich festgelegtes Erbrecht. Der Ehepartner steht direkt neben den Erben der ersten und zweiten Ordnung. Aber was passiert bei einer Scheidung? Wenn der Scheidungsantrag eingereicht wurde oder die Scheidung bereits rechtskräftig ist, erlischt beim Ehegatten sofort das gesetzliche Erbrecht. Es besteht bereits kein Anspruch auf die Erbschaft mehr, wenn der Erblasser vor der Rechtsgültigkeit der Scheidung verstirbt oder das Verfahren noch nicht ganz abgeschlossen ist.

Man sollte immer dann sehr vorsichtig sein, wenn der Ehepartner im Testament namentlich erwähnt wird. Es gilt zwar auch in diesem Fall bei einer Trennung die Vermutung, dass vom Erblasser eine Erbberechtigung nicht mehr gewollt ist. Natürlich besteht ein gewisser Interpretationsspielraum, auch wenn die Ehepartner bereits geschieden sind. Es ist daher sehr wichtig, dass Betroffene rechtzeitig das Testament widerrufen, wenn eine Scheidung geplant ist.

Ein Geschiedenentestament ist besonders dann sinnvoll, wenn es gemeinsame Kinder gibt. Dadurch wird verhindert, dass der frühere Partner durch die Vormundschaft trotzdem auf die Erbschaft zugreifen könnte. Auch wenn das gemeinsame Kind bereits verstorben ist, kann verhindert werden, dass der frühere Ehepartner automatisch als Elternteil das Erbe antreten kann.
Man sollte auch dann sehr vorsichtig sein, wenn der frühere Ehepartner als Begünstigter in den Versicherungspolicen eingetragen wurde. Trotz Scheidung haben die Eintragungen ihre Wirksamkeit nicht verloren. Aus diesem Grund sollte die Police bei einer Scheidung geändert werden.

Die Rente

Wie sieht es mit einer Witwenrente aus, wenn der ehemalige Ehepartner verstirbt? In diesem Fall erlischt der Antrag, da eine Witwenrente nur bezogen werden kann, wenn die Ehe zum Zeitpunkt des Todes noch Bestand hat.

Ein Anspruch kann im Einzelfall dennoch bei Geschiedenen auf Witwenrente bestehen. Hierbei ist vor allem ausschlaggebend, ob es vor dem Tod des Partners zu einer Unterhaltszahlung gekommen ist oder ein Unterhaltsanspruch gegen den Ehepartner geltend gemacht wurde. Das gilt nur dann, wenn es nach der Scheidung zu keiner neuen Hochzeit gekommen ist.

Wichtige Infos

Diese Regelung betrifft nur die Ehen, die vor dem 01.07.1977 in Deutschland rechtlich geschieden wurden. Sie gilt nicht nur vollzogene Scheidungen in der ehemaligen DDR.

In der Regel ergibt sich immer einen Anspruch auf einen Teil der Rente des Ehepartners, auch wenn die Ehe geschieden wurde. Durch den Versorgungsausgleich kommt es zu einer Aufteilung der in der Ehezeit erwirtschafteten Rentenanwartschaft.

Der Unterhalt

Auch wenn eine Ehe geschieden wurde, kann ein Unterhalt beansprucht werden. Ob dieser Anspruch auch nach einer Scheidung weiter besteht, richtet sich vor allem nach den unterschiedlichen Unterhaltstatbeständen. Mit diesem Thema befasst sich beispielsweise das Bürgerliche Gesetzbuch:

– Altersunterhalt
– Betreuungsunterhalt
– Unterhalt wegen Erwerbsunfähigkeit
– Aufstockungsunterhalt
– Unterhalt wegen Ausbildung
– Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit
– Altersvorsorgeunterhalt

Was passiert bei einer Wiederheirat?

Bei einer erneuten Hochzeit gibt es im Bereich des Unterhalts einiges zu beachten. Wenn gegenüber dem früheren Ehepartner ein Anspruch auf einen nachehelichen Unterhalt besteht, entfällt dieser direkt bei einer Wiederheirat. Das liegt daran, dass die Unterhaltspflicht bei der Hochzeit automatisch auf den neuen Ehepartner übergeht.

Diese Regelung gilt aber nicht für den Kindesunterhalt. Hierbei handelt es sich um einen Unterhalt zugunsten des Kindes. Das Kind hat einen rechtlichen Anspruch gegenüber den Eltern. Die Pflicht geht bei einer erneuten Hochzeit nicht auf den neuen Partner über. Somit sind Stiefeltern nicht unterhaltspflichtig und auch das Einkommen findet keine Anrechnung auf den Unterhalt des Kindes.

Das gilt aber nicht, wenn das Kind vom neuen Ehepartner adoptiert wurde. Dann wird der neue Partner zum rechtlichen Elternteil und die Unterhaltspflicht geht automatisch auf ihn über.

Für die kirchlich Getrauten gibt es aber auch eine positive Änderung. Die Kommunion ist auch für wiederverheiratete Geschiedene wieder möglich. Das wurde dieses Jahr durch die Deutsche Bischofskonferenz Anfang verkündet.

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